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Gundo

Anmeldedatum: 02.07.2007
Beiträge: 34
Modell: DoubleCab 4x4
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Verfasst am: 11.01.2011, 23:52
Titel:
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§ 30 StVO:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Die Erstreckung auf jede Art von Anhänger hinter jeder Art von LKW war wohl nur eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers. Irgendwann soll das Gesetz mal geändert werden, so dass es etwa lautet "... sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t nicht verkehren."
Ob unsere Dacias das noch erleben, wage ich zu bezweifeln... _________________
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Graf Dracula
Admin



Anmeldedatum: 21.06.2007
Beiträge: 3652
Modell: Laureate 1.5 dCi Limousine & MCV&Duster
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Verfasst am: 11.01.2011, 23:59
Titel:
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| Gundo hat Folgendes geschrieben: | § 30 StVO:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
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Genau da war das Missverständniss Gundo, Christian und ich waren in der Annahme das eben alle LKW (also auch ohne AH) an Sonntagen und Feiertagen nicht gefahren werden dürfen, dem ja eben nicht so ist.
Sondern nur eben mit Anhängerbetrieb sind sie von dieser Regel betroffen. _________________ Gruß Richard
7. Inter. Dacia Treffen 15.06.2012-17.06.2012
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Christian G.
Anmeldedatum: 07.02.2010
Beiträge: 29
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Verfasst am: 12.01.2011, 19:11
Titel:
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Ja, nee, klar, also, dass der Double Cab Sonntags fahren darf war mir schon klar, da unter 7,5 to. Das ich aber meinen Wohnwagen Sonntags damit nicht ziehen darf, das war mir neu. Hab mal im Wiki nachgeschaut. Da ist es auch schön erklärt. Bei LKW mit Ah gibts wahrhaftig keine Gewichtbeschränkung !!
Da steht aber auch was von Ausnahmeregelungen wie z.B. Wowa. So wie ichs verstehe muss das aber beantragt werden.
Es lebe die deutsche Bürokratie
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