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CrazyPhysio
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Anmeldedatum: 05.08.2007
Beiträge: 696
Modell: 1.4 Mpi Laureate
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Verfasst am: 08.11.2009, 21:29
Titel:
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hatte auch mal so ne situation in berlin:
stand an einer ziemlich großen kreuzung mit strassenbahn verkehr. ich war links abbieger neben mir 2 geradeaus spuren und noch ne rechts abbieger spur.
nachdem ich das blaulicht gesehen und gehört habe bin ich links halb auf den bordstein gefahren, konnte nur nicht wieter weil ein geländer da war zur abgrenzung der haltestelle. die anderen fahrer hatten keine anstalten gemacht überhaupt irgendwie platz zu machen,die neben mir standen. die fußgänger signaliserten mir das ich doch fahren sollte, doch ich hatte rot und vertraut das die anderen autofahrer dieses blaulicht gehört haben wollte ich nicht. da an dieser kreuzung schon viel unfälle passiert sind. nach dem dann grün wurde, für mich ne halbewigkeit, bin ich dann los gefahren und der krankenwagen konnte dann durch.
hatte das schon oft diskutiert und ich denke jetzt das ich richtig gehandelt habe.
in der stadt mit der absicherung, bis jetzt war alles ok. da hatte ich noch nie schwierigkeiten gehabt.
LG Crazy _________________ Für einen Pfarrer bin ich gottlos, für seinen Gott vielleicht nur blind.
Einem Kind erschein ich alt, für meine Mutter bleib ich immer Kind.
Den Stillen bin ich noch zu laut, den Brüllenden zu still.
Zu rational für einen Träumer, manchen träum ich noch zu viel.
Jeder malt sein eigenes Bild von mir und jeder sieht nur, was er sehen will.
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Freya37
Anmeldedatum: 03.03.2009
Beiträge: 352
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Verfasst am: 08.11.2009, 22:17
Titel:
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Steffi das ist ein gutes Beispiel was du sagst. Wenn der Verkehrsteilnehmer durch hinten herannnahendes Einsatzfahrzeug gezwungen wird eine rote LZA zu überfahren, ist noch niemals nicht dem VT ein Nachteil dadurch entstanden.
Als Fahrzeugführer bist du verpflichtet den Kreuzungsbereich oder den Bereich vor der LZA zu räumen um den Einsatzfahrzeug den Weg frei zu machen. Tust du das nicht und es kommt wegen dir nachweislich zu irgendeiner Verzögerung oder es kommt jemand zu schaden weil die Einsatzfahrzeuge nicht rechtzeitig vor Ort sein konnten, bist du mit dran. Das gilt sowohl für RTW, BFW oder auch eben für die Polizei. Auch an Ampelanlagen wo ein Starenkasten installiert ist und du drüber fährst, du wirst nie Post bekommen. Wenn doch (was höchst unwarscheinlich ist, da das Einsatzfahrzeug ja auch geblitzt wird und somit mit auf dem Bild), dann kannst du unter Angabe von Datum und Zeit den Nachweis führen das du einem Einsatzfahrzeug den Weg frei gemacht hast. Das lässt sich ja dann alles überprüfen ob zu der Zeit an dieser Stelle ein Einsatzfahrzeug durchgekommen ist und was das für ein Einsatz war
Natürlich hat man Hemmungen die rote Ampel zu überfahren, aber in so einer Ausnahmesituation ist das sogar dem Ottonormalbürger gestattet ohne das er Represalien zu erwarten hat
Was die Warnwesten angeht, hierbei is mir wirklich ziemlich wurscht wie die Dinger aussehen, wir gewinnen eh keinen Designpreis für unsere Uniform , da kommts auf Optik der Warnweste nicht wirklich an. Nur ob man damit gesehen wird, das zählt.
Vergangene Nacht im Dienst hab ich mal meine Regenjacke getragen über meinem Anorak, wenns mir nicht zu warm gewesen wäre, hätte ich es angelassen. Die Regenjacke is super mit reflektierenden Streifen ausgestattet und hat am Rücken die Aufschrift "Polizei". Ich hatte mir eigentlich eine Resonanz erhofft, war aber ausgefallen wegen anderem
Wie gesagt, selber merkt man gar nicht das man im Dunklen steht, man geht immer davon aus das man vom VT gesehen wird und die Reaktionen so mancher nach der Anhaltung machen mir bewusst das ich eben mit der Nacht verschmelze, mich gefährde und den VT natürlich auch Daher ist mir wichtig auch mal von Aussenstehenden zu hören wie sowas wirkt
LG Anett _________________ "Wir leben alle unterm gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont." (K. Adenauer)
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MitRuhe
Anmeldedatum: 31.03.2009
Beiträge: 75
Modell: Sandero 1.4 MPI Laureate
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Verfasst am: 08.11.2009, 23:17
Titel:
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Hallo,
-- Durch mein Hobby habe ich nun des Öfteren mit der Polizei zu tun. Bisher habe ich mit den "Kollegen" überwiegend positive Erfahrungen gemacht.
-- Leider müssen wir (Feuerwehr) doch auch feststellen, wenn wir zu Verkehrsunfällen gerufen werden, wo die Polizei schon einige Minuten vor Ort ist, aber die Unfallstelle nicht oder nur unzureichend abgesichert hat. Die Polizisten auf ihre Eigensicherung verzichtet haben. Das könnte besonders Nachts ein Verhängnisvoller Fehler sein.
Wenn wir sie darauf Ansprechen, bekommen wir oft zu hören : Oh, vergessen. ...
Ich denke mal für das Thema "Absichern der Unfallstelle und Eigensicherung durch z.B. Warnwesten usw." müssen alle Rettungskräfte und auch die Polizei mehr sensibilisiert werden.
Dem Artikel von PX200E ist nichts mehr Hinzu zufügen :
--Hallo zusammen,
Habe schon sehr viele Kilometer hinter mich gebracht - und daher auch schon viele Unfälle gesehen , miterlebt
Erste Hilfe geleistet , Unfallstellen abgesichert und unterstützende Hilfe bei der Verkehrstregelung geleistet.
Wenn ich auf eine Stelle zufahre , von der ein Blaulicht erkennbar ist , verringere ich die Geschwindigkeit und bin
für Eventualitäten bremsbereit. Komme ich dann an der Stelle an , wird mit angemessener Geschwindigkeit und
vorsichtig vorbei gefahren - wenn es sein muss auch mit Schrittgeschwindigkeit. Ist erkennbar , dass Hilfe benötigt
wird - biete ich auch unverzüglich meine Hilfe an.
In der Nacht habe ich schön desöfteren erlebt, dass Menschen (Betroffene , Helfer , Polizei ) die sich in unmittelbarer
Nähe um die Pannenörtlichkeit aufhielten, schwer erkennbar waren. Teils weil sie dunkel gekleidet waren , teils weil sie
sich im Scheinwerferlicht aufhielten das einem entgegen leuchtete (Blendwirkung) und zum Teil auch schwer bzw sehr spät
wahr zu nehmen sind - wegen falscher , ungenügender oder gar keiner Absicherung der Pannenörtlichkeit.
Sehr gut finde ich die Warnwesten - gerade und besonders in der Nacht - wenn diese auch öfters benutzt werden würden.
Diese Warnwesten sind zwar nicht so toll und man gewinnt auf dem Laufsteg damit nicht gerade den "Großen Preise" , aber
gesehen und gesehen werden hat in so einem Fall Vorrang und Sicherheit geht vor.
--Zum Verhalten in der Stadt :
Bei uns hier in der Innenstadt ist es recht eng ( Alte Stadt im Krieg nicht zerstört wurden) nähern wir uns mit den Feuerwehrfahrzeugen einer Ampelkreuzung so fahren wir in Schrittgeschwindigkeit auf die Gegenfahrspur und umfahren so die wartenden Autos vor der roten Ampel. Bei den engen Strassen hier können sich die Autofahrer nicht in "Luft" auflösen.
So wird es hier auch von der Polizei und auch vom Rettungsdienst gemacht.
Was das anhalten angeht : Ist es uns lieber, wenn die anderen Fahrer vor uns her fahren und bei nächster Gelegenheit ganz rechts ran fahren und uns so nicht zum Bremsen zwingen.
Ein Feuerwehrfahrzeug mit 8 bis 25 Tonnen Gewicht braucht schon einige Meter zum Stehen.
Viele Grüße
Volker _________________ ... immer mit der Ruhe!
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Faschma

Anmeldedatum: 03.03.2009
Beiträge: 1047
Modell: Sandero 1.4 Mpi Laureate
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Verfasst am: 09.11.2009, 00:08
Titel:
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@Freya37,
ich bin aber nicht verpflichtet, wegen einem "Blaulichtfahrzeug" mit meinem Fahrzeug das Gleisbett der Tram zu befahren, oder auf den Bürgersteig
auszuweichen. Denn den mir dadurch entstehenden Schaden ersetzt mir keiner !!!
Bei Rot über die Kreuzung? Nur wenn es die Situation zuläßt, Du kennst scheinbar Berlin nicht, das kracht garantiert !!!
Dann müssen diese Fahrzeuge halt auch mal warten, bestrafen kann mich dafür Keiner. _________________ E10? Nein Danke !!!
Kommt mir nicht in den Tank !!!
LG von Falk
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Freya37
Anmeldedatum: 03.03.2009
Beiträge: 352
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Verfasst am: 09.11.2009, 00:37
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@mitruhe ja du hast völlig recht, es wird einfach vergessen, zu wenig wert drauf gelegt, nicht nachgedacht. Du hast völlig recht. Trotz das wir in unseren Trainings immer wieder darauf hingewiesen werden, trotzdem wird es vergessen zu beachten. Das Tragische aber an der Sache ist, das die Kollegen die zu Tode kamen an einer gesicherten Unfallstelle zu Tode kamen Das is die Tragik dabei.
@Faschma Niemand verlagt vom VT unmögliches, auch nicht das er in ein Gleisbett fährt oder sowas. Trotzdem bist du, wenn es die Verkehrsituation zulässt und ohne andere zu gefährden, verpflichtet die Fahrbahn frei zu machen. Eigenschaden muss sich niemand zufügen, wer trotzdem seine Karre wo dagegensetzt, der ist in meinen Augen mit der Situation überfordert gewesen und war zu normalem Handeln nicht mehr in der Lage. Viele Leute sind nervös, wissen nicht wo die Sirene herkommt, wo das Blaulicht herkommt u.s.w. is uns alles klar, wissen wir. Nur ich kann nicht auf jeden (entschuldige die Aussprache) Idioten der mit der Situation überfordert ist rücksicht nehmen, in dem ich mich hinter ihn stelle und warte bis er die Fahrbahn frei macht. Da muss ich mir dann eben einen anderen Weg suchen, wenn das möglich ist. Wenn nicht, bin ich mir auch nicht fein um auszusteigen und den VT zu fragen wie das denn nu is mit dem freimachen der Fahrbahn Nee is noch nicht vorgekommen Trotzdem bist du als VT verpflichtet die Fahrbahn für Einsatzfahrzeuge frei zu machen:
Verhalten der Verkehrsteilnehmer
1. Nähert sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn müssen Sie diesem umgehend die Fahrbahn freimachen.
2. Bei Stau ist auf mehrspurigen Strassen immer zwischen der äusserst linken und der rechts davon liegenden Spur eine Rettungsgasse freizuhalten.
LG Anett _________________ "Wir leben alle unterm gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont." (K. Adenauer)
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Faschma

Anmeldedatum: 03.03.2009
Beiträge: 1047
Modell: Sandero 1.4 Mpi Laureate
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Verfasst am: 09.11.2009, 01:11
Titel:
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@Freya37,
Du hast ja völlig Recht, und so sollte es auch sein, da stimme ich Dir voll zu, was Du geschrieben hast.
Du machst sogar noch einen Gedankenfehler... warum aussteigen? Hast kein Mikrofon und Lautsprecher auf dem Dach ???
Klare Anweisungen wirken manchmal Wunder. Hat das euch keiner gesagt?
Aber nun mal zur Praxis: Ich fahre auf einer dichtbefahrenen, zweispurigen Straße, natürlich im Berufsverkehr. Nichts geht mehr, stop and go.
Da ertönt irgendwo ein Lalülala. Radio leise, hören, wo kommt das her? Nicht zu indentifizieren, schallt zu sehr. Also weiterfahren, kann ja auch woanders sein.
Da, Blaulicht, also doch hier. Shit !!! Alles zu, und nun? Links Gleisbett der Tram, rechts Bürgersteig, vorn in 200 Metern eine Ampel.
Uff, mal schauen... Vorne die Autos Stoßstange an Stoßstange, hinten scheinen sie sich geeinigt zu haben, denn das lalülala wird lauter, immer lauter, ohne Pause
50 Meter vor der Ampel, direkt hinter dir das lalülala, das macht nervös !!! Und man kann nichts machen !!!
Irgendwann schaltet dann die Ampel um, und dann kann man ja sowas wie einen Weg bahnen, damit das betreffende Fahrzeug irgendwie durchkommen kann.
Anett, Du scheinst nicht zu wissen wie es ist, wenn man mehrere Minuten von einem Martinshorn "angemacht" wird, und nichts ändern kann. _________________ E10? Nein Danke !!!
Kommt mir nicht in den Tank !!!
LG von Falk
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Freya37
Anmeldedatum: 03.03.2009
Beiträge: 352
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Verfasst am: 09.11.2009, 01:59
Titel:
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Doch Falk ich weiß wie das ist, stell dir vor, ich sitze nicht immer in einem Polizeiauto Klar hatte ich die Sit auch schon, das ich nicht aus konnte, aber dann ist es eben so. Ich rede ja auch von Situationen wo du handeln kannst und sollst, nicht wo es nicht machbar ist
Stimmt, an den Außenlautsprecher hab ich nicht gedacht, trotzdem ich bin ein höflicher Mensch, ich besprech das dann persönlich  _________________ "Wir leben alle unterm gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont." (K. Adenauer)
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Ritterrudi
Anmeldedatum: 24.04.2009
Beiträge: 63
Modell: Sandero Eco - 1,2 L blau

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Verfasst am: 09.11.2009, 07:07
Titel:
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Wir haben jedes Jahr den Unterricht über § 35 und § 38 der StVo:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
1.wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2.im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.
(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.
(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.
(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
(8.) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Gruss aus Bochum
Rudi
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Freya37
Anmeldedatum: 03.03.2009
Beiträge: 352
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Verfasst am: 09.11.2009, 13:31
Titel:
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Ich gehe doch davon aus, das jeder der nen FS hat, diese Paragrafen kennt Wieso postest du sie hier, was willst du damit sagen?
Aber es is gut das jeder mal nachlesen kann, falls es dem einen oder anderen entfallen sein sollte, besonders der 38ger Abs I , Falk für dich
Übrigens ist in diesem Zusammenhang der §36 StVO (Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten...) auch interessant und sollte mal aufgefrischt werden. Kann nämlich ganz schnell teuer werden
LG Anett _________________ "Wir leben alle unterm gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont." (K. Adenauer)
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Faschma

Anmeldedatum: 03.03.2009
Beiträge: 1047
Modell: Sandero 1.4 Mpi Laureate
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Verfasst am: 09.11.2009, 20:47
Titel:
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@Freya37
Irgendwas gefällt mir in diesem Threat nicht
Kann es sein, dass du deinen Beruf im Forum ein wenig zu sehr auf die Goldwaage legst?
Ich lese nur: der VT (kann man das nicht freundlicherweise ausschreiben?), laut § fff, kann teuer werden, Bussgeld, muss damit rechnen...
Wir sind doch hier in einem Forum und nicht in einer Dienstbesprechung, da könnte man gewiss manches etwas anderes formulieren, oder?
So wie du schreibst, ist der Autofahrer wohl der ärgste Feind eines Polizisten. Ich stehe mit dieser Meinung bestimmt nicht alleine da. _________________ E10? Nein Danke !!!
Kommt mir nicht in den Tank !!!
LG von Falk
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