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deepdiver


Anmeldedatum: 22.02.2009
Beiträge: 81
Modell: Sandero 1,4MPI Ambiance

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Verfasst am: 04.04.2009, 17:58
Titel: Geht die Garantie verloren?
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Hallo,
hatte hierzu schon mal was gefunden aber nur eine offene frage (kann auch auf einer anderen, in dem fall -Forums-Seite , gewesen sein.)
demnächst erhalte ich ja meine "Sandy". Da "Sandy" ja noch etwas schmuck und einen henkel zum wegwerfen bekommen soll möchte ich hier erst noch mal die leute fragen die sich mit den "Regeln" auskennen:
hat es irgendwelche auswirkungen auf die garantie bei:
- einbau von Nebelscheinwerfern
- einbau von Tagfahrlicht
- anbau einer AHK mit Elektrosatz über Rückleuchtenklemme?
bei jedem bauteil greife ich ja in die elektrik vom wagen ein. bin mir daher nicht so sicher ob es dadurch zu problemen kommen kann wenn dann mal wirklich ein garantiefall vorliegt. das ich natürlich auf die änderungen selber keine garantie habe ist mir klar!
Danke Euch schon mal im vorraus
Gruß
deepdiver
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redSandero
Anmeldedatum: 10.08.2008
Beiträge: 454
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Verfasst am: 04.04.2009, 18:07
Titel: Re: Geht die Garantie verloren?
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| deepdiver hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
.........
- anbau einer AHK mit Elektrosatz über Rückleuchtenklemme?
bei jedem bauteil greife ich ja in die elektrik vom wagen ein. bin mir daher nicht so sicher ob es dadurch zu problemen kommen kann wenn dann mal wirklich ein garantiefall vorliegt. das ich natürlich auf die änderungen selber keine garantie habe ist mir klar!
......
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Hallo was Die AHK an geht da gibt es fahrzeugspezifische Elektrosätze bei denen braucht man keine kabelklemmen usw.
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somit gibts auch keine Probleme zwecks garantie.
MFG
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deepdiver


Anmeldedatum: 22.02.2009
Beiträge: 81
Modell: Sandero 1,4MPI Ambiance

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Verfasst am: 04.04.2009, 18:20
Titel:
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genau so was meinte ich mit "Elektrosatz über Rückleuchtenklemme"
und beim anbau der AHK selber? da soll man doch den Unterbodenschutz abkratzen. klar das da wieder was drüber geschmiert werden muss.... aber da hat ja dann einer gebastelt
______________________________________________________________________________________________________
bei der anderen beleuchtung (bin mir da eh noch nicht so sicher was ich da mache... Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer oder beides...) also auch keine probleme wenn ich das richtig sehe. ist ja nichts anderes als eine "steckdose" an die rückleuchte anklemmen, nur das es einen schalter dafür im wageninneren gibt _________________ Gruß
deepdiver
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redSandero
Anmeldedatum: 10.08.2008
Beiträge: 454
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Verfasst am: 04.04.2009, 18:38
Titel:
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| deepdiver hat Folgendes geschrieben: | genau so was meinte ich mit "Elektrosatz über Rückleuchtenklemme"
und beim anbau der AHK selber? da soll man doch den Unterbodenschutz abkratzen. klar das da wieder was drüber geschmiert werden muss.... aber da hat ja dann einer gebastelt
______________________________________________________________________________________________________
bei der anderen beleuchtung (bin mir da eh noch nicht so sicher was ich da mache... Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer oder beides...) also auch keine probleme wenn ich das richtig sehe. ist ja nichts anderes als eine "steckdose" an die rückleuchte anklemmen, nur das es einen schalter dafür im wageninneren gibt |
@ deepdiver
bitte aufpassen den es gibt auch die so genannten Universal Elekrtosätze wenn du so einen nimmst dann hast du später Garantieprobleme
Was die Nebelscheinwerfer betrifft wieso hast du sie nicht gleich mitbestellt wäre billiger gewesen und mit voller Garantie.
Hier hast du aber die Möglichkeit bei deinen AH diese als Orginalzubehör zu bestellen und auch dort einbauen zulassen dann gibt es auch keine probleme mit der Garantie; dies gilt auch für die AHK ist zwar etwas teurer aber die Garantie bleibt erhalten.
Bei meinen AH ist es so das ich z.B. eine AHK mitbringen kann die das AH einbaut für die AHK und denn beiligenden E-Satz gibt es (logischerweise)keine Garantie aber auf denn Einbau und die Werksgarantie bleibt unberührt.
MFG
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Renneur
Moderator



Anmeldedatum: 11.08.2007
Beiträge: 1964
Modell: MEINE LOLO ist sooo schööön! MCV Lauréate 1.6 MPI 7-Sitzer weiß!

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Verfasst am: 04.04.2009, 18:43
Titel:
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ich denke, man muss auch immer bedenken, wo man bastelt und wo die Garantie gelten soll! Wenn du dir also selbst eine AHK anbaust, und es dann später an genau der Stelle rostet, haftet natürlich niemand. Wenn du dir aber selber eine AHK einbaust und später der Seitenschweller rostet, wird wohl niemand behaupten können, daß das mit deiner eigenen Bastelei zusammenhängt!
Bei den E-Geschichten sieht das sicher schon anders aus - aber ich denke, wenn man die fahrzeugspezifischen Sätze nimmt, ist man auf der sicheren Seite...
Es grüßt...
...der Renneur!
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Jens
Anmeldedatum: 15.04.2008
Beiträge: 84
Modell: MCV 1,6 16V Vialle LPI
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Verfasst am: 04.04.2009, 22:41
Titel:
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Hallo zusammen,
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Die Garantiebestimmungen stehen in unseren Garantieheften.
Dort steht so ungefähr Sinngemäß, dass diese endet, wenn am Fahrzeug größere Um-
bauten erfolgen.
Empfindet Dacia den Einbau einer AHK als größeren Umbau, so ist die Garantie futsch.
Da hilft auch kein Gericht.
Jetzt greift aber die gesetzliche Gewährleistung und der Verkäufer ist in der Pflicht!
Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel (auch ein ganz Anderer)
noch nicht bei Auslieferung des Dacia bestanden hat, in den 1 1/2 Jahren danach müssen wir es
beweisen.
Leider gilt diese ges. Gewährleistung nur zwei Jahre.
Ob das Recht von Dacia im Falle eines Falles so knallhart ausgeführt werden würde bezweifle ich. _________________ Gruß
Jens
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dimichri
Anmeldedatum: 23.06.2007
Beiträge: 394
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Verfasst am: 05.04.2009, 06:59
Titel:
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Moin,
der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß der aufgetretene Mangel keinen direkten Bezug zum selbst durchgeführten Umbau/Einbau haben sollte, um problemlos als Garantiefall anerkannt zu werden. Nach einem hypothetischen Kabelbrand, der durch die unfachmäßige Installation einer AHK auftritt, ist es logisch, daß Dacia nicht die "Bastelei mit Folgeschaden" zahlt.
Generell kann man sagen, daß jede Veränderung am Auto auf eigene Gefahr erfolgt und in diesem Bereich die Garantie futsch ist. Wenn der Schaden da auftritt! Dacia wird sich dagegen nicht verweigern können wenn morgen der Turbolader zerfliegt und ich mir gestern ein Radio eingebaut habe. Die Kausalität sollte schon erhalten bleiben.
Solche Sachen sollte man logisch betrachten und nicht zu sehr juristisch denken. Den Konzern Renault/Dacia kann man beispielsweise mit sich selbst vergleichen: Wie würde ich entscheiden? Nach welche Kriterien? Würde ich als Verkäufer meines alten 230V-Kompressors dem Käufer selbstlos Garantie gewähren, weil er das Ding an 400V betreiben wollte? Nö!
mic
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deepdiver


Anmeldedatum: 22.02.2009
Beiträge: 81
Modell: Sandero 1,4MPI Ambiance

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Verfasst am: 06.04.2009, 12:39
Titel:
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| redSandero hat Folgendes geschrieben: |
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Was die Nebelscheinwerfer betrifft wieso hast du sie nicht gleich mitbestellt wäre billiger gewesen und mit voller Garantie.
Hier hast du aber die Möglichkeit bei deinen AH diese als Orginalzubehör zu bestellen und auch dort einbauen zulassen dann gibt es auch keine probleme mit der Garantie; dies gilt auch für die AHK ist zwar etwas teurer aber die Garantie bleibt erhalten.
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habe eben noch mal geschaut....
bei Dacia auf der seite stehen 200€ für nebelscheinwerfer, Nur registrierte Nutzer können die Links in diesem Board sehen! Bitte Registrieren oder Anmelden im Forum! | kostet einer 55,69€ X 2 = 111,38 + 6,95€ Versand -> ergibt einen Preis von 118,33€ wenn ich mich nicht verrechnet habe... (nein, ich habe den Taschenrechner extra nicht benutzt )
das sind also 81,67€ Preisunterschied zwischen "schon drinne" und "mach selber"  _________________ Gruß
deepdiver
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redSandero
Anmeldedatum: 10.08.2008
Beiträge: 454
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Verfasst am: 06.04.2009, 14:56
Titel:
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Moment mal...
.......das sind die reinen Scheinwerfer, da fehlt dir noch die Verkabelung das Railis sowie der Schalter.
dann bist du bei 200€ Materialwert.
MFG
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STONES


Anmeldedatum: 28.10.2007
Beiträge: 2009
Modell: Dacia Logan MCV 1,6 16V LAUREATE Tundra Beige Metallic
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Verfasst am: 06.04.2009, 15:03
Titel:
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| redSandero hat Folgendes geschrieben: | Moment mal...
.......das sind die reinen Scheinwerfer, da fehlt dir noch die Verkabelung das Railis sowie der Schalter.
dann bist du bei 200€ Materialwert.
MFG |
...und wenn ich nicht irre, musst du noch irgendeine befestigung dafür haben, denn einfach ein loch und rein, wird nicht halten  _________________ liebe grüße STONES
NUR KUCKEN-NICHT ANFASSEN!!!
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Jens
Anmeldedatum: 15.04.2008
Beiträge: 84
Modell: MCV 1,6 16V Vialle LPI
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Verfasst am: 06.04.2009, 16:37
Titel:
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Hallo Dimichri,
der gesunde Menschenverstand ist bei Garantiefällen leider uninteressant.
Du (wir) haben eine Abmachung mit dem Hersteller. Der Bezug ist ist laut
der Garantiebestimmungen eindeutig.
Die Kausalität regelt nur die gesetzliche Gewährleistung!
Somit entbehrt sich leider jegliche logische Betrachtung in Bezug auf die Garantie. _________________ Gruß
Jens
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kompressor

Anmeldedatum: 23.06.2007
Beiträge: 447
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Verfasst am: 06.04.2009, 23:02
Titel:
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die 80EUR sind nicht wirklich einer diskussion wert, der einbau waere werkseitig gewesen und in der garantie erfasst
freizeit ist durch nichts zu ersetzen :D
6min = 8EUR ... immer daran denken _________________ Automobiler Grundbedarf
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