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Tuning Lebensgefahr durch Produktpiraten

 
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Graf Dracula
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Anmeldedatum: 21.06.2007
Beiträge: 3652
Modell: Laureate 1.5 dCi Limousine & MCV&Duster

Beitrag Verfasst am: 22.07.2007, 03:10     Titel: Tuning Lebensgefahr durch Produktpiraten  
Letztendlich sind die Käufer die Dummen

Käufer müssen mit versicherungs- und strafrechtlichen Folgen rechnen!!!

Bei Veränderungen von Fahrzeugen aller Art (Tuning) kann die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn die Teile nicht durch Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung legalisiert bzw. in den Fahrzeugpapieren oder ABE´S eingetragen sind.

Das erlischen der Betriebserlaubnis regelt in Deutschland § 19 Abs. 2 StVZO.

Wird ein Fahrer eines Autos mit Tuning-Fälschungen in einen Unfall verwickelt oder ist der Unfall auf ein gefälschtes Tuningteil zurückzuführen, besteht versicherungsrechtlich eine Gefahrenerhöhung. Soll heißen: Die Haftpflichtversicherung muß zunächst zahlen, kann aber den Schadensbetrag von ihrem Versicherungsnehmer zurückverlangen wobei der Regreß nach§ 5 Abs. 3 KfzPflVV auf maximal 5.000,-€ beschränkt ist.

Wer ein Fahrzeug fährt, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit u. muß in jedem Fall ein Bußgeld zahlen, es kann sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden.Der Nutzer eines Fahrzeugs mit gefälschten Tuningteilen kann auch strafrechtlich belangt werden, zB. dann, wenn sich ein Spoiler löst und dadurch ein anderes Fahrzeug beschädigt oder gar eine Person verletzt wird.
Das nennt sich dann "Straßenverkehrsgefährdung" nebst einer erheblichen Geldstrafe droht auch hier der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn Anbieter von Fälschungen gleizeitig auch gefälschte TÜV-Gutachten o. manipulierte ABE´s mitliefern kann auch deren Verwendung eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nach sich ziehen.
Bei einer Polizeikontrolle dürfen die Beamten ein derartiges Fahrzeug sofort aus dem Verkehr ziehen und stillegen.

Sofern für den Käufer eines gefälschten Tuningteils der Verkäufer noch greifbar ist, kann dieser auf Ersatz des entstehenden Schadens in ganzer Summe in Anspruch genommen werden.

Fazit aus diesem Artikel: Käufer müssen mit versicherungs- und strafrechtlichen Folgen rechnen, so der Anwalt eines Kunden der bei E..y einen gefälschten Artikel mit ABE erworben hat.

Also Augen auf beim Einkauf und allzeit gute Fahrt.

Richard
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PX200E
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Anmeldedatum: 23.06.2007
Beiträge: 3798
Modell: MCV Laureate 1.6 16V Feuerrot

Beitrag Verfasst am: 22.07.2007, 17:30     Titel:  
Hallo

sehr guter Artikel und auch richtig sowas mal anzusprechen.

Aber leider ist es für einen "Leihen" in solchen Sachen doch sehr sehr schwer die Echtheit eines Zubehörteils zuerkennen.
Vorallem dann wenn ein TÜV Gutachten eine ABE und vielleicht auch noch ne E-Nummer angebracht ist.

Hier ist man sehr auf die Hilfe von Experten und Fachleuten angewiesen die solche Artikel bekannt geben und auch davor warnen.

Eine solche Warnung und Information über solches Zubehör könnte man doch hier im Forum eventuell unter einem eigenen Thread plazieren oder?

Grüße

PX200E
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STONES



Anmeldedatum: 28.10.2007
Beiträge: 2009
Modell: Dacia Logan MCV 1,6 16V LAUREATE Tundra Beige Metallic

Beitrag Verfasst am: 10.11.2007, 11:56     Titel:  
Exclamation right um diesen beitrag nochmal ans tageslicht zu holen...

... guter artikel, aber ich finde auch, das laien nur sehr schwer den unterschied zwischen copy und original bzw. erlaubt oder verboten rausfinden können. zumal ja fast alles verkauft-eben nur nicht VERBAUT werden darf.

bei bestimmten dingen macht man unterschiede (drogen). darf man nicht benutzen, aber auch nicht besitzen Exclamation

aber schaut mal, was es alles für unsere auto's giebt und bei vielen dingen steht dann gaaaaans klein irgendwo in der ecke: nicht erlaubt im bereich der StVO/StVZO laut §....???

da frag' ich mich doch, wieso wird das verkauft, wenn man es nicht benutzen darf :x (ja, ja, ich weiß schon: motorsport...trallala.... )

gruß STONES
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liebe grüße STONES



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Renneur
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Anmeldedatum: 11.08.2007
Beiträge: 1964
Modell: MEINE LOLO ist sooo schööön! MCV Lauréate 1.6 MPI 7-Sitzer weiß!

Beitrag Verfasst am: 10.11.2007, 12:53     Titel:  
Hey Stones,

ich stimme dir voll zu - ich verstehe auch nicht, wieso Dinge verkauft werden dürfen, die man nicht benutzen darf. Ein gutes Beispiel dafür sind auch Fahrräder - ein großer Teil der verkauften Fahrräder ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen, weil die nötige Beleuchtung, Reflektoren etc fehlt. Gekauft und im Straßenverkehr gefahren werden sie aber trotzdem ganz selbstverständlich, gerade in dieser Jahreszeit fällt das unheimlich auch. Es ist halt irgendwie uncool, diesen ganzen unnötigen Kram am Rad zu haben, wenn man mal im Dunkeln fahren will, kann man ja seine Anstecklampe nehmen - was man sowieso nicht macht, weil man wußte ja morgens nicht, daß es Abends dunkel sein könnte (war ja auch noch nie der Fall), also liegt die Lampe zu Hause, oder die Batterien sind leer, etc, mal ganz davon zu schweigen, daß diese Fahrradtaschenlampen zwar ganz gut Licht machen, aber einfach schlecht gesehen werden... Mich nervt es auf jeden Fall unglaublich, dauernd irgendwelchen unsichtbaren Gestalten ausweichen zu müssen, die man erst im letztem Moment sieht, vor allem, wenn ich selbst mit dem Rad (mit Nabendynamo, geniale Sache das...) unterwegs bin - mit dem Auto könnte es mir ja eigentlich egal sein, wer sich mir unbeleuchtet und schwarz gekleidet in die Quere wirft...

Es grüßt euch...
...der Renneur!
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STONES



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Beiträge: 2009
Modell: Dacia Logan MCV 1,6 16V LAUREATE Tundra Beige Metallic

Beitrag Verfasst am: 10.11.2007, 23:57     Titel:  
right hallo Renneur,

...weil du diese fahrrad(taschen)lampen gerade ansprichst, ich meine sogar mal gelesen zu haben, das auch diese(zum anstecken) nicht im öffentlichen straßenverkehr erlaubt sind. aber dennoch üüüüüüberall vertrieben werden... Confused
gruß der STONES
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liebe grüße STONES



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Renneur
Moderator
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Anmeldedatum: 11.08.2007
Beiträge: 1964
Modell: MEINE LOLO ist sooo schööön! MCV Lauréate 1.6 MPI 7-Sitzer weiß!

Beitrag Verfasst am: 11.11.2007, 00:48     Titel:  
genau so ist es! Diese Lampen (und damit die Radfahrer) sind gegenüber richtigen Fahrradlampen zB. von der Seite fast gar nicht zu sehen - selbst von vorne kann man diese kleinen LED-Punkte bei weitem nicht so gut sehen wie einen richtigen Reflektor mit Rückstrahler! Aber sie werden überal verkauft, und obwohl auch draufsteht, daß sie nicht zugelassen sind, benutzen sie alle und bringen sich damit in Gefahr! Nicht falsch zu verstehen: Ich bin selbst Radfahrer, aber nur mit dem richtigen Licht - und das mach ich nicht erst dann an, wenn es stockdunkel ist!

Es grüßt...
...der Renneur!
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schacko



Anmeldedatum: 31.12.2009
Beiträge: 4


Beitrag Verfasst am: 21.02.2010, 20:45     Titel:  
Hallo,

ja, ja, mit diesen Fahrradlampen ist das so eine Sache.

Ich hatte mich da mal vor einiger Zeit schlau gemacht. mr.green

Diese Art von Lampen sind nur für "Fahrräder" unter 10 Kg für den Straßenverkehr zugelassen, das weiß jedoch so gut wie niemand. wink

Im übriegen muss ich euch vollkommen recht geben, wenn man eine solche Lampe braucht, ist meistens die Batterie leer.

Gruss

Volker
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